Ob Sie ein Fahrzeug aus dem Firmenvermögen herausbuchen möchten, im Fall einer Streitigkeit oder Erbschaft den Fahrzeugwert ermittelt haben müssen oder ein anderer Grund die Bewertung Ihres Fahrzeuges erfordert, wir können Ihnen diese Fahrzeugbewertung erstellen. Ob Marktwert, Händlereinkaufswert, Wiederbeschaffungswert oder auch der Restwert benötigt wird, bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Grundsätzlich erfordert die Fahrzeugbewertung die Besichtigung des Fahrzeuges. Im Idealfall erfolgt die Besichtigung in unserer Prüfhalle, damit wir das Fahrzeug von allen Seiten in Augenschein nehmen können.
Vereinzelt kommt es vor, dass der Listenneupreis (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers / UPE Listenneupreis) für Ihr Fahrzeug benötigt wird (z. B. für die 1 % Regelung bei der Besteuerung). Diese Listenneupreisermittlung ist in Ausnahmefällen auch nach Aktenlage möglich.