SCHADEN GUTACHTEN

Im Bereich der Schadengutachten wird unterschieden zwischen Haftpflichtschaden und Kaskoschaden.

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn jemand anderes schuldhaft Ihr Fahrzeug beschädigt hat. Wenn also Sie bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, dann spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden. In der Regel besteht dieser Haftpflichtschaden aus mehreren Positionen (Sachschaden / Personenschaden / Vermögensschaden).

Sie als Geschädigter haben im Fall eines Haftpflichtschadens Anspruch auf den Ersatz der am Fahrzeug entstandenen Schäden (Sachschaden).

Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Das bedeutet, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre (geregelt durch das Bürgerliche Gesetzbuch / BGB § 249).

Im Haftpflichtschadenfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers (Verursachers) die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten bzw. die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges (§3 Pflichtversicherungsgesetz). Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung.

Im Fall eines Haftpflichtschadens entscheiden Sie als Geschädigter, welcher Sachverständige den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufnehmen soll.

Das zuvor genannte gilt, wenn der Schadensort Deutschland ist. Bei Unfällen außerhalb Deutschlands gilt das Schadenrecht des Landes, in dem der Unfall eingetreten ist.

Ablauf einer Besichtigung:

Häufig wird uns die Frage nach dem Ablauf einer Besichtigung gestellt. Gern erläutern wir hier in groben Zügen den Ablauf, der Sie nach der telefonischen Terminvereinbarung erwartet.

In der Regel kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug zu uns in die Prüfhalle. Damit ist schon einmal gewährleistet, dass die Besichtigungsbedingungen optimal sind. Gerne nehmen wir den Schaden auch in Ihrer Werkstatt auf, sofern wir dort die Möglichkeit zur Benutzung einer Hebebühne oder Grube haben. Neben dem Fahrzeug benötigen wir die Zulassungspapiere des Fahrzeuges (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I / Betriebserlaubnis). Ferner benötigen wir Angaben zum Schaden. Neben dem Schadenhergang, welcher ausführlich beschrieben sein sollte, benötigen wir für die Abwicklung den Namen und das Kennzeichen des Fahrzeuges des Unfallgegners. Hierzu verwenden Sie gerne unseren Erfassungsbogen unter Beachtung der allgemeinen Hinweise zu diesem Erfassungsbogen.

Wenn die benötigten Daten durch uns aufgenommen wurden, kann die Besichtigung Ihres Fahrzeuges beginnen. Wir nehmen Ihr Fahrzeug unter die Lupe, betrachten den Gesamtzustand und erstellen mehrere Lichtbilder (Außenansichten als auch Innenraum und Kofferraum), bevor der Schaden betrachtet wird. Erst dann wird der Schaden unter die Lupe genommen, auch hier werden mehrere Lichtbilder erstellt. In unserer Prüfhalle haben wir die Möglichkeit, Kleinteile zu demontieren, um den Schaden vollumfänglich aufnehmen zu können. Wenn Räder oder die Achsen im Schadensbereich liegen, so besteht auch die Möglichkeit einer Achsvermessung in unserer Prüfhalle. Die Besichtigung dauert in der Regel knapp eine Stunde.

Kaskoschaden

Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen dem Vollkaskoschaden und dem Teilkaskoschaden. Grundsätzlich gelten für den Bereich der Kaskoschäden die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Hierzu empfiehlt sich ein Blick in Ihren Versicherungsvertrag, in dem alle Einzelheiten rund um die Kaskoversicherung geregelt sind.

Die Kaskoversicherung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Mit dem Verzicht auf eine Kaskoversicherung geht das Risiko einher, nach einem Schaden den Verlust des Fahrzeuges (begrenzt auf den Fahrzeugwert) selbst zu tragen.

Die Teilkaskoversicherung versichert das versicherte Fahrzeug nebst mitversicherter Teile gegen Diebstahl bzw. Raub, Wildschäden (in der Regel ein Zusammenstoß mit Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz), Brandschäden, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und Kurzschlussschäden an der elektrischen Anlage.

Die Vollkaskoversicherung schließt zusätzlich Unfälle des versicherten Fahrzeuges mit ein. Hierzu zählen auch mut- und böswilligen Handlungen von Personen, die zum Gebrauch des Fahrzeuges nicht berechtigt waren.

Im Bereich der Kaskoversicherung werden vermehrt Versicherungsverträge angeboten, bei denen sich der Versicherungsnehmer verpflichtet, im Schadenfall für die Reparatur einen von den Versicherungen benannten Reparaturbetrieb, den sogenannten Partnerbetrieb, aufzusuchen. Hier taucht das Wort “Select” im Versicherungsvertrag auf. In Verbindung mit diesen sogenannten “Select” Kaskoverträgen wird ein umfangreicher Service angeboten und beworben. Im Regelfall geht die Wahl eines Select Kaskovertrages mit dem Wunsch einher, auch bei der Versicherungsprämie Geld zu sparen. Diese Select Verträge verpflichten im Schadensfall, die Reparatur gemäß der Schadensteuerung in einem Partnerbetrieb der Versicherung durchführen zu lassen.

An dieser Stelle sollten Sie als Nutzer eines Leasingfahrzeuges genau hinsehen!

Häufig vertragen sich Leasingvertrag und Select Kaskoversicherungsvertrag nicht. Im Regelfall ist in den Leasingbedingungen festgeschrieben, dass die Reparatur des Fahrzeuges ausschließlich in einer markengebundenen Vertragswerkstatt zu erfolgen hat. Sie sollten also vor Vertragsabschluss schauen, ob eine markengebunde Vertragswerkstatt der Marke Ihres Fahrzeuges in Ihrem Umfeld zu den Partnerbetrieben des gewünschten Select Kaskotarifes gehört. Andernfalls kann der Wunsch zu sparen teuer werden, da entweder der Versicherungsvertrag oder der Leasingvertrag nicht eingehalten werden kann.

Versicherungen erteilen bei Kaskoschäden häufig Reparaturfreigaben nach Kostenvoranschlägen. Achten Sie stets darauf, dass Bilder des Kaskoschadens zum Zweck der Beweissicherung erstellt werden! Ebenso wichtig ist die Dokumentation der erfolgten Reparatur (im Idealfall mit einem Nachweis per Lichtbild). Die Rechnung allein ist erfahrungsgemäß als Reparaturnachweis nicht immer ausreichend, besonders, wenn Ihnen kein Gutachten zum Schaden vorliegt. Sofern seitens der Versicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, sollten Sie sich eine Abschrift davon aushändigen lassen (geschieht in der Regel nur auf Nachfrage von Ihnen). Damit beugen Sie Problemen bei der Abwicklung nachfolgender Schäden vor, da Sie die Historie Ihres Fahrzeuges bezüglich der in Ihrem Besitz eingetretenen Schäden dokumentieren können. Im Tagesgeschäft erleben wir leider regelmäßig, dass Kunden nicht genau wissen, was bei der Reparatur eines Kaskoschadens genau repariert wurde.